Der Deutsch-Japanische Erbfall

Der Deutsch-Japanische Erbfall

Unter dem Begriff „deutsch-japanischer Erbfall“ wird eine Situation verstanden, in der ein Mensch verstorben ist, der Verbindungen sowohl zum deutschen als auch zum japanischen Kultur- und Rechtskreis hatte.

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Einige Beispiele aus der Praxis

Ehe und Partnerschaft

Bei einer Ehe zwischen deutschen und japanischen Staatsangehörigen müssen Fragen zum anwendbaren Recht, dem Güterstand der Ehe und den damit verbundenen Auswirkungen auf verschiedene rechtliche Aspekte geklärt werden, darunter das Pflichtteilsrecht und die Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer.

Vermögen & Anteile in Deutschland

Person japanischer Staatsangehörigkeit bzw. eine Person mit Wohnsitz in Japan besitzt deutsche Immobilien, Geschäftsanteile deutscher Firmen oder sonstiges Vermögen in Deutschland.

 

Vermögen & Anteile in Japan

umgekehrter Fall: Eine Person deutscher Staatsangehörigkeit bzw. eine Person mit Wohnsitz in Deutschland besitzt Vermögen aus dem japanischen Rechts- und Geschäftskreis.

Deutsch-japanischer Erbfall? Miles Bäßler, Fachanwalt für Erbrecht, betreut Sie professionell bei allen Erbangelegenheiten mit Auslandsbezug.

Ihr Ansprechpartner bei Erbgelegenheiten mit Bezugspunkten zum japanischen Erbrecht

Unser Fachanwalt für Erbrecht, Miles B. Bäßler, besitzt unter anderem ausgiebige Erfahrung bei Erbangelegenheiten mit Bezugspunkten zum japanischen Erbrecht. Veröffentlichungen und Handouts seiner Vorträge stehen zum Download bereit und bieten exemplarisch umfangreiche Informationen zum Thema Erbangelegenheiten mit Auslandsbezug.

„In einer komplizierten Erbauseinandersetzung in Japan und Deutschland sind wir von RA Miles Bäßler hervorragend als seine Mandanten betreut worden. Das betrifft nicht nur die rechtliche Beratung sondern in gleichem Maß die sehr praktische Hilfestellung und die weiterführenden konkreten Vorschläge zur Meisterung der einzelnen Schritte im Verfahren über die reine Rechtsberatung hinaus, dies umso mehr in einem interkulturell sehr herausfordernden Umfeld. Auch die Kommunikation klappte unkompliziert, obwohl wir in Berlin wohnen und die Kanzlei bekanntlich in Krefeld angesiedelt ist. Man sagt, „die Mühlen der Justiz mahlen langsam“. Aber diese für Mandanten häufig als emotional bedrückend empfundene Alltagsweisheit ist hier bestens überwunden, zum Wohl der Nerven und nicht zuletzt des Geldbeutels. Wir empfehlen RA Miles Bäßler und die Kanzlei bestens und werden sie auch in Zukunft vertrauensvoll nutzen!“

Alexander BürknerAlexander Bürkner

„Ich hatte Kontakt mit Herrn RA Bäßler bezüglich einer Erbsache im Ausland.
Die Kontaktaufnahme lief unkompliziert und schnell, die Auskünfte waren auf den Punkt und für einen Laien nachvollziehbar.
Uneingeschränkte Weiterempfehlung. Dankeschön!“

Robin YoshidaRobin Yoshida

Über die Kanzlei

Wir sind eine auf das Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Krefeld und Mettmann. Alexander Spitz, Miles B. Bäßler und Sven Kaiser haben ihre Expertise gebündelt, um Mandanten in allen erbrechtlichen und erbschaftssteuerlichen Angelegenheiten kompetent zu beraten.

Büro Krefeld

Am Marktplatz 23
47829 Krefeld
Telefon: +49 (0)2151 36 32 300
Telefax: +49 (0)2151 36 32 310

Büro Mettmann

Peckhauser Str. 11
40822 Mettmann
Telefon: +49 (0)2104 23 44 700
Telefax: +49 (0)2104 23 44 710

Angaben gemäß § 5 TMG: Erbrechtler · Fachkanzlei für Erbrecht PartG mbB Bäßler, Kaiser & Spitz Rechtsanwälte, Am Marktplatz 23, 47829 Krefeld, E-Mail: info@erbrechtler.com
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV Alexander Spitz (Anschrift wie oben)