Miles B. Bäßler

„In der Ruhe liegt die Kraft“
Beruflicher Werdegang

2023

Gründung der Erbrechtler – Fachkanzlei für Erbrecht PartG mbB Bäßler, Kaiser und Spitz Rechtsanwälte zusammen mit seinen langjährigen Kollegen Kaiser und Spitz

2015 – 09/2023

Tätig in einer mittelständischen interdisziplinären Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei in Krefeld mit 5 Rechtsanwälten und 4 Steuerberatern, ab Januar 2017 als Partner der Kanzlei. Dort war Herr Bäßler ebenfalls tätig in den vorgenannten Aufgabenbereichen, es entwickelte sich ein zunehmender Schwerpunkt betreffend Erbfälle mit Auslandsbezug (welches Recht ist anwendbar, welches Gericht ist anzurufen, wie ist die Erbschaftsteuer abzuwickeln, wie kann Vermögen aus dem Ausland nach Deutschland und andersrum transferiert werden etc.). Insbesondere in deutsch-japanischen Erbangelegenheiten ist er umfassend tätig. Auch war er tätig bei der Planung von Unternehmensnachfolgen und bei der Nachlassabwicklung als Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker.

2017

Zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT

2017

Partnerschaft in einer mittelständischen interdisziplinären Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei in Krefeld

2008 – 2015

Tätig in einer mittelständischen Anwaltskanzlei in Düsseldorf, die auf das Wirtschaftsrecht von kleinen und mittelständischen Unternehmen spezialisiert war. Seine maßgeblichen Tätigkeitsgebiete waren die Planung von Unternehmensnachfolgen und sonstigen Nachfolgen von Privatpersonen und Abwicklung von Erbfällen innerhalb eines Unternehmens und zwischen Privatpersonen.

2009 – 2017

Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer mittelständischen Rechtsberatungskanzlei in Wuppertal und Düsseldorf

2011

Titel Fachanwalt für Erbrecht

01/2008

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Veröffentlichungen

Er spricht fließend Englisch und Französisch, hat über 120 Kommentierungen zu Urteilen des Bundesgerichtshofs, des Bundesfinanzhofs und verschiedener Oberlandesgerichte verfasst, dazu Aufsätze in namhaften juristischen Fachzeitschriften zu den Themen Unternehmertestament,  deutsch- japanischer Erbfall etc. Weiter hat er an erbrechtlichen Kommentaren mitgearbeitet und hat dort die Themen Einstweiliger Rechtsschutz im Erbrecht sowie Lebensversicherungen im Nachlass kommentiert. Mehrfach im Jahr ist er Referent für andere Anwälte und auch für interessierte Privatpersonen.

Beispielhaft einige Vorträge der letzten Jahre:

Januar 2020:
„Die Entlassung des Testamentsvollstreckers“, Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins

Januar 2023:
IWW Institut- „Einstweiliger Rechtsschutz im Erbrecht“; 2,5 Stunden Fortbildungsveranstaltung für Rechtsanwälte als Referent

Mai 2023:
IWW Institut: „Versicherungen im Nachlass“, 2,5 Stunden Fortbildungsveranstaltung für Rechtsanwälte als Referent

Oktober 2023:
Fachseminare Fürstenberg: „Einstweiliger Rechtsschutz im Erbrecht und Versicherungen im Nachlass, Tipps und Tricks im Erbrecht“, 5 Stunden Fortbildungsveranstaltung für Rechtsanwälte als Referent

November 2023
AGT-Tag 2023: „Der Deutsch-Japanische Erbfall“, mit Kollege Ryosuke Naka von der Kanzlei Kitahama Partners in Osaka.

 

Eine Auflistung aller Veröffentlichungen finden Sie hier.

Netzwerk

Er verfügt für die Kanzlei über ein breites Netzwerk an Kollegen in dutzenden Staaten der Welt, wie unter anderem Japan, USA, Kanada, China, Südkorea, Australien, Algerien, Marokko, Spanien, Polen, Frankreich, England, Schweden, Ungarn, Griechenland, Türkei, etc.