
Miles B. Bäßler
„In der Ruhe liegt die Kraft“
Beruflicher Werdegang
2023
Gründung der Erbrechtler – Fachkanzlei für Erbrecht PartG mbB Bäßler, Kaiser und Spitz Rechtsanwälte zusammen mit seinen langjährigen Kollegen Kaiser und Spitz
2015 – 09/2023
Tätig in einer mittelständischen interdisziplinären Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei in Krefeld mit 5 Rechtsanwälten und 4 Steuerberatern, ab Januar 2017 als Partner der Kanzlei. Dort war Herr Bäßler ebenfalls tätig in den vorgenannten Aufgabenbereichen, es entwickelte sich ein zunehmender Schwerpunkt betreffend Erbfälle mit Auslandsbezug (welches Recht ist anwendbar, welches Gericht ist anzurufen, wie ist die Erbschaftsteuer abzuwickeln, wie kann Vermögen aus dem Ausland nach Deutschland und andersrum transferiert werden etc.). Insbesondere in deutsch-japanischen Erbangelegenheiten ist er umfassend tätig. Auch war er tätig bei der Planung von Unternehmensnachfolgen und bei der Nachlassabwicklung als Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker.
2017
Zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT
2017
Partnerschaft in einer mittelständischen interdisziplinären Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei in Krefeld
2008 – 2015
Tätig in einer mittelständischen Anwaltskanzlei in Düsseldorf, die auf das Wirtschaftsrecht von kleinen und mittelständischen Unternehmen spezialisiert war. Seine maßgeblichen Tätigkeitsgebiete waren die Planung von Unternehmensnachfolgen und sonstigen Nachfolgen von Privatpersonen und Abwicklung von Erbfällen innerhalb eines Unternehmens und zwischen Privatpersonen.
2009 – 2017
Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer mittelständischen Rechtsberatungskanzlei in Wuppertal und Düsseldorf
2011
Titel Fachanwalt für Erbrecht
01/2008
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Veröffentlichungen
Er spricht fließend Englisch und Französisch, hat über 120 Kommentierungen zu Urteilen des Bundesgerichtshofs, des Bundesfinanzhofs und verschiedener Oberlandesgerichte verfasst, dazu Aufsätze in namhaften juristischen Fachzeitschriften zu den Themen Unternehmertestament, deutsch- japanischer Erbfall etc. Weiter hat er an erbrechtlichen Kommentaren mitgearbeitet und hat dort die Themen Einstweiliger Rechtsschutz im Erbrecht sowie Lebensversicherungen im Nachlass kommentiert. Mehrfach im Jahr ist er Referent für andere Anwälte und auch für interessierte Privatpersonen.
Beispielhaft einige Vorträge der letzten Jahre:
Januar 2020:
„Die Entlassung des Testamentsvollstreckers“, Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins
Januar 2023:
IWW Institut- „Einstweiliger Rechtsschutz im Erbrecht“; 2,5 Stunden Fortbildungsveranstaltung für Rechtsanwälte als Referent
Mai 2023:
IWW Institut: „Versicherungen im Nachlass“, 2,5 Stunden Fortbildungsveranstaltung für Rechtsanwälte als Referent
Oktober 2023:
Fachseminare Fürstenberg: „Einstweiliger Rechtsschutz im Erbrecht und Versicherungen im Nachlass, Tipps und Tricks im Erbrecht“, 5 Stunden Fortbildungsveranstaltung für Rechtsanwälte als Referent
November 2023
AGT-Tag 2023: „Der Deutsch-Japanische Erbfall“, mit Kollege Ryosuke Naka von der Kanzlei Kitahama Partners in Osaka.
Eine Auflistung aller Veröffentlichungen finden Sie hier.
Netzwerk
Er verfügt für die Kanzlei über ein breites Netzwerk an Kollegen in dutzenden Staaten der Welt, wie unter anderem Japan, USA, Kanada, China, Südkorea, Australien, Algerien, Marokko, Spanien, Polen, Frankreich, England, Schweden, Ungarn, Griechenland, Türkei, etc.