Der Deutsch-Spanische
Erbfall
Der deutsch-spanische Erbfall bezieht sich auf Erbschaftsfälle, bei denen deutsche und spanische Rechtsordnungen miteinander in Berührung kommen, weil der Erblasser oder die Erben Bezüge zu beiden Ländern haben. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn ein deutscher Staatsbürger Vermögen in Spanien besitzt, oder wenn ein in Spanien lebender Deutscher verstirbt und seine Erben sich in Deutschland befinden.
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Einige Beispiele aus der Praxis
Ehe und Partnerschaft
Bei einer Ehe zwischen deutschen und spanischen Staatsangehörigen müssen Fragen zum anwendbaren Recht, dem Güterstand der Ehe und den damit verbundenen Auswirkungen auf verschiedene rechtliche Aspekte geklärt werden, darunter das Pflichtteilsrecht und die Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer.
Ehe und Partnerschaft
Bei einer Ehe zwischen deutschen und japanischen Staatsangehörigen müssen Fragen zum anwendbaren Recht, dem Güterstand der Ehe und den damit verbundenen Auswirkungen auf verschiedene rechtliche Aspekte geklärt werden, darunter das Pflichtteilsrecht und die Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer.
Ehe und Partnerschaft
Bei einer Ehe zwischen deutschen und japanischen Staatsangehörigen müssen Fragen zum anwendbaren Recht, dem Güterstand der Ehe und den damit verbundenen Auswirkungen auf verschiedene rechtliche Aspekte geklärt werden, darunter das Pflichtteilsrecht und die Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer.
Ihr Ansprechpartner bei Erbgelegenheiten mit Bezugspunkten zum japanischen Erbrecht
Unser Fachanwalt für Erbrecht, Miles B. Bäßler, besitzt unter anderem ausgiebige Erfahrung bei Erbangelegenheiten mit Bezugspunkten zum spanischen Erbrecht. Veröffentlichungen und Handouts seiner Vorträge stehen zum Download bereit und bieten exemplarisch umfangreiche Informationen zum Thema Erbangelegenheiten mit Auslandsbezug.
„In einer komplizierten Erbauseinandersetzung in Japan und Deutschland sind wir von RA Miles Bäßler hervorragend als seine Mandanten betreut worden. Das betrifft nicht nur die rechtliche Beratung sondern in gleichem Maß die sehr praktische Hilfestellung und die weiterführenden konkreten Vorschläge zur Meisterung der einzelnen Schritte im Verfahren über die reine Rechtsberatung hinaus, dies umso mehr in einem interkulturell sehr herausfordernden Umfeld. Auch die Kommunikation klappte unkompliziert, obwohl wir in Berlin wohnen und die Kanzlei bekanntlich in Krefeld angesiedelt ist. Man sagt, „die Mühlen der Justiz mahlen langsam“. Aber diese für Mandanten häufig als emotional bedrückend empfundene Alltagsweisheit ist hier bestens überwunden, zum Wohl der Nerven und nicht zuletzt des Geldbeutels. Wir empfehlen RA Miles Bäßler und die Kanzlei bestens und werden sie auch in Zukunft vertrauensvoll nutzen!“
Alexander Bürkner
Über die Kanzlei
Wir sind eine auf das Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Krefeld, Mettmann und Essen. Alexander Spitz, Miles B. Bäßler und Sven Kaiser haben ihre Expertise gebündelt, um Mandanten in allen erbrechtlichen und erbschaftssteuerlichen Angelegenheiten
kompetent zu beraten.