Erbschleicherei
zu Unter Erbschleicherei versteht man Konstellationen, in denen sich Dritte, oft familienfremde Personen, bei älteren Personen Zugriff auf deren Vermögenswerte sichern. Dies kann dergestalt geschehen, dass sie noch zu Lebzeiten Vermögen übertragen bekommen, durchaus auch komplette Immobilien und erhebliches Bankvermögen, oder aber dass diese Personen es schaffen, ein Testament der Seniorin oder des Seniors abzuluchsen oder zu erpressen, indem sie als Erbe oder zumindest Miterbe begünstigt sind und die leiblichen Kinder verdrängen.
Dies geschieht teilweise durch Druck und Nötigung, teilweise aber auch durch freundliches Einschmeicheln und Täuschung.
Fallgruppen können sein:
Betrug beim Erbschaftsprozess
Dies kann beinhalten, gefälschte Dokumente vorzulegen oder Informationen zu manipulieren, um sich selbst oder anderen Personen ein größeres Stück des Erbes zu sichern.
Druck auf den Erblasser
Erbschleicher können versuchen, den Erblasser zu beeinflussen oder zu bedrängen, um ihn dazu zu bringen, sein Testament zu ändern oder bestimmte Vermögenswerte zu übertragen. Die Bandbreite reicht von Drohungen, dass man nicht mehr erscheinen wird und den Erblasser alleine lassen wird, bis zu körperlicher und psychischer Gewalt. Dies kann auch geschehen durch Abschneiden von Kontakten, beispielsweise durch Kontaktsperren gegenüber Kindern, Entfernen des Telefons etc..
Unerlaubte Übertragung von Vermögenswerten
Dies kann die Entziehung von Vermögenswerten des Erblassers vor oder nach seinem Tod ohne Zustimmung der legitimen Erben oder der zuständigen Behörden umfassen.
Fälschung von Testamenten oder Vollmachten
Erbschleicher können gefälschte Testamente oder Vollmachten erstellen, um sich das Erbe eines Verstorbenen anzueignen.
Ausnutzen von Schwäche oder Demenz
In einigen Fällen zielt Erbschleicherei auf Personen ab, die aufgrund von Alter oder geistiger Beeinträchtigung besonders anfällig für Manipulation sind. In solchen Fällen werden sie dazu gebracht, ihr Vermögen auf unfaire oder illegale Weise zu übertragen.
Schutz vor Erbschleichern
Strategien zur Verhinderung von Nötigungshandlungen und rechtzeitige Prävention
Problem ist in Fällen der Erbschleicherei immer, dass die Erbschleicher vor Ort sind und direkten Zugriff und Zugang zu den Senioren haben und die eigenen leiblichen Kinder oft nicht vor Ort sind und von den Vorgängen erst viel später erfahren, gegebenenfalls erst nach dem Tod. Problematisch daran ist, dass die Handlungen, mit denen die Erbschleicher die Senioren unter Druck gesetzt oder sich eingeschmeichelt haben, kaum bewiesen werden können: Sie liegen oft lange Zeit zurück in der Vergangenheit, es gab keine Zeugen etc..
Das ist ein taktischer Nachteil, den man nur verhindern kann, indem man guten Kontakt zu seinen Eltern hält und sie beispielsweise regelmäßig besucht, zumindest anruft. Sind die Eltern nicht einsam und haben regen Kontakt zu den Kindern, ist die Wahrscheinlichkeit, Opfer von Erbschleichern zu werden, sehr gering.
Rechtlich gibt es durchaus Möglichkeiten:
Kinder haben immerhin noch einen Pflichtteil. Dieser kann sich wirtschaftlich auch im Rahmen der §§ 2325, 2329 BGB auf vor dem Tod verschenkte Gegenstände beziehen, die dann wieder herauszugeben sind. Auch das sogenannte Anfechtungsgesetz hat Möglichkeiten wegen der sog. Gläubigerbenachteiligung vorzugehen. Weiter ist es möglich, dass Senioren unter Betreuung gestellt werden, wenn sie ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln können und der Verdacht besteht, dass sie Erbschleichern erliegen könnten. Dann ist es Aufgabe des Betreuers oder der Betreuerin, hiergegen von Anfang an vorzugehen. Haben die Erbschleicher bereits Vollmachten, kann man diesen über das örtliche Betreuungsgericht einen sogenannten Kontrollbetreuer an die Seite stellen, oder versuchen, die Senioren dazu zu bewegen, diese Vollmachten zu widerrufen.
Vorgehen über Strafanzeigen ist oft nicht zielführend: Auch die Staatsanwaltschaft kann meist die Handlungen der Erbschleicher nicht beweisen und muss sie freisprechen lassen.
Zudem sind die Angelegenheiten, in denen Erbschleicherei vorhanden ist, oft emotional sehr aufgeladen.