Testamentsvollstreckung
Im Rahmen der Testamentsvollstreckung wird in einem Testament oder Erbvertrag eine Person bestimmt, die nach dem Tod des Erblassers verschiedene Aufgaben hat. In der Regel sind dies die Verteilung des Nachlasses nach Vorstellungen des Erblassers, ohne dass die Erben hierüber in Streit geraten.
Der Testamentsvollstrecker hat Verpflichtungen wie die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, Inbesitznahme von Nachlassgegenständen, Zahlung von Schulden, Regeln von Steuerangelegenheiten und einer sog. Rechnungslegung, welche Gelder er vereinnahmt und welche Gelder er wofür ausgegeben hat.
Er muss alle diese Tätigkeiten nicht höchstpersönlich erbringen, er muss aber dafür sorgen, dass sie erbracht werden und Dienstleister dafür bezahlen.
Es gibt zwei verschiedene Arten der Testamentsvollstreckung. Das ist zunächst die Abwicklungsvollstreckung: Hier hat der Testamentsvollstrecker den Nachlass zu verteilen, gegebenenfalls zu verkaufen, Schulden zu begleichen und am Ende an den oder die Erben herauszugeben. Weiter gibt es die sogenannte Dauertestamentsvollstreckung, die darauf abzielt, dass der Testamentsvollstrecker auf Dauer, in der Regel 30 Jahre, den Nachlass verwaltet. Das kann Sinn machen bei einem Unternehmen, wenn der oder die Erben nicht willens oder in der Lage sind, es zu führen, oder bei minderjährigen Erben, oder beim Behindertentesament/Bedürftigentestament.
Wenn Erben der Ansicht sind, dass ein Testamentsvollstrecker massive Fehler macht und den Nachlass schädigt, kann das Nachlassgericht ihn auf deren Antrag hin entlassen: Hier hängen die Hürden aber hoch. Anerkannte Gründe sind beispielsweise Unterschlagungen des Testamentsvollstreckers, vorsätzliche Schädigung des Nachlasses und sehr lange Untätigkeit.
Die Testamentsvollstreckung ist eine hoch anspruchsvolle rechtliche Materie, die ein Verständnis rechtlicher und steuerlicher Zusammenhänge erfordert, und die im Einzelfall sehr kompliziert werden kann. Der Testamentsvollstrecker hat in der Regel immense Arbeit und erhebliche Haftungsrisiken. Er kann aber als Ausgleich hierfür durchaus stattliche Vergütungen verlangen.
Regelungen zur Testamentsvollstreckervergütung als Schlüsselfaktor für eine reibungslose Nachlassabwicklung
Eine kluge Gestaltung zeichnet sich dadurch aus, dass wohl durchdachte Regelungen nicht nur zu den Aufgaben und den Kompetenzen vorhanden sind, sondern auch Regelungen zur Testamentsvollstreckervergütung getroffen sind, weil das ein häufiger Streitpunkt zwischen Testamentsvollstrecker und Erben ist.
Testamentsvollstrecker kann auch einer von mehreren Erben sein, ist aber häufig ein Außenstehender. Eine besondere fachliche Qualifikation braucht ein Testamentsvollstrecker nicht, er oder sie muss aber 18 Jahre alt sein. Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare sind im Hinblick auf ihre berufliche Qualifizierung besonders hierfür geeignet.
Wir sind Mitglieder und Referenten der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V., der europaweit größten Organisation für Testamentsvollstrecker.