Spezialisten für internationales Erbrecht
Erbangelegenheiten mit Auslandsbezug
In der heutigen Zeit treten vermehrt Erbschaftsfälle auf, die internationale Aspekte beinhalten. Bei solchen Fällen gibt es oft Berührungspunkte mit ausländischen Rechtsordnungen. Vermögenswerte wie Immobilien und Geldanlagen im Ausland werden immer häufiger Bestandteil von Nachlässen, und Ehen zwischen Partnern unterschiedlicher Staatsangehörigkeiten führen oft zu komplexen Fragestellungen im internationalen Erbrecht. In diesen Situationen stellt sich die entscheidende Frage, ob das deutsche Erbrecht oder das jeweilige ausländische Recht zur Anwendung kommt.
Die Wahl des anwendbaren Rechts kann zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen in Bezug auf die Erbfolge, die Gültigkeit von Testamenten, Pflichtteilsrechte und vieles mehr führen. Ebenso ist zu klären, welches Gericht (in Deutschland oder im Ausland) für die Beantragung von Erbscheinen zuständig ist und wo eventuelle rechtliche Auseinandersetzungen ausgetragen werden müssen.
Der Bezug zu ausländischem Recht kann auch dann relevant sein, wenn eine in Deutschland lebende Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit verstirbt. Gleiches gilt für Nachlässe von deutschen Staatsbürgern, die im Ausland leben.
Erbschaftsfälle mit internationalen Aspekten treten unter anderem auf, wenn:
- Vermögenswerte des Nachlasses (z. B. Geldanlagen, Unternehmensanteile oder Immobilien) im Ausland liegen.
- der Testierende oder der Erblasser nicht in Deutschland ansässig ist.
- der Testierende oder der Erblasser nicht ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
- Ausländisches Recht auf Vermögenswerte in Deutschland Anwendung findet.
Internationale Erbschaftsfälle: Komplexität, Rechtsfragen und Steueraspekte im Fokus
Erbschaftsfälle mit internationalen Bezügen gehören zu den komplexesten Angelegenheiten im Erbrecht, sowohl bei der Abwicklung eines Nachlasses als auch bei der Gestaltung von Testamenten und Nachfolgeplanung. Die mögliche Anwendung ausländischer Rechtsvorschriften sollte bereits bei der Testamentserstellung berücksichtigt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass innerhalb der Europäischen Union oder im Todesfall eines EU-Bürgers (mit Ausnahme von England, Dänemark und Irland) seit August 2015 die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft ist, die einheitliche Regelungen für Erbschaftsfälle mit internationalen Bezügen vorgibt.
Zusätzlich müssen auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden. Es gilt zu klären, wie Steuerlasten in Deutschland und im betroffenen Land minimiert oder idealerweise vermieden werden können. Oft muss in Deutschland und im Ausland jeweils Erbschaftsteuer bezahlt werden, aber manchmal kann man in Deutschland gezahlte Erbschaftsteuer im Rahmen des § 21 ErbStG anrechnen.
Wie legitimieren sich im Übrigen die Erben bei Banken im In- und Ausland? Der deutsche Erbschein nützt in Brasilien nichts, aber in der EU anerkennt man gegenseitig das “Europäische Nachlasszeugnis” (ENZ).
Bei Überweisungen aus Nachlässen vom Ausland nach Deutschland und anders herum treten oft horrende Bankgebühren auf, und Wechselkursschwankungen kosten manchmal tausende Euro.
Immobilien im Ausland müssen immer nach dem Recht und dem Verfahren am Ort ihres Belegenheitsortes abgewickelt werden. Das stellt oft vor Probleme, zumal, wenn örtliche Dinge wie Abwassergebühren etc. verlangen, aber man nicht einmal weiß, an wen was zu zahlen ist.
Es ist auch Vorsicht geboten, wenn es um gemeinsame Testamente oder Erbverträge geht. In vielen Ländern sind solche Testamente und Erbverträge ungültig und werden nicht anerkannt. Wenn beispielsweise ein Ehepaar seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Italien verlegt, würde die beabsichtigte gegenseitige Bindungswirkung eines gemeinsamen Testaments entfallen.
Daher empfehlen wir immer, sich von Fachleuten im Erbrecht mit Erfahrung im internationalen Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht unterstützen zu lassen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
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