Unternehmertestament
Es gibt keine gesetzliche Definition eines Unternehmertestaments. Darunter versteht man Testamente von Personen, die beruflich als Unternehmer tätig sind und/oder die Gesellschafter von Personen- und/oder Kapitalgesellschaften (beispielsweise einer GmbH, KG, GmbH & Co. KG, GbR, etc.) sind. Ein Unternehmertestament ist für jeden Unternehmer ein wesentlicher Bestandteil einer vorausschauenden Nachfolgeplanung. Es geht darum, sicherzustellen, dass das Unternehmen auch nach Ihrem Ableben erfolgreich fortgeführt werden kann. Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen für die Erstellung eines rechtssicheren Unternehmertestaments.
Praxis-Tipp vorweg: Das Unternehmertestament sollte grundsätzlich nur für den Fall angedacht sein, dass Sie als Unternehmer plötzlich versterben, ohne Ihr Unternehmen und/oder die von Ihnen gehaltenen Geschäftsanteile zu Lebzeiten übertragen zu haben. Vorzuziehen ist immer eine geplante Unternehmensnachfolge, die zu Lebzeiten gestaltet und verzogen werden sollte.
Warum ist ein Unternehmertestament so wichtig?
Sicherung der Unternehmensnachfolge
Durch ein Unternehmertestament bestimmen Sie, wer im Falle Ihres Todes in Ihre Fußstapfen als Unternehmer treten soll. Dies vermeidet Erbstreitigkeiten und Unsicherheiten, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Insbesondere bei minderjährigen Kindern ist ein Unternehmertestament zwingend anzuraten, um sich im Ernstfall nicht noch mit dem Familiengericht auseinandersetzen zu müssen. Hier bietet sich dann regelmäßig die Einschaltung eines Testamentsvollstreckers an. Ferner sind in diesem Zusammenhang, sofern nur einzelne gesetzliche erbberechtigte das Unternehmen/die Geschäftsanteile erhalten sollen, die Pflichtteilsproblematik abzuklären.
Absicherung Fortbestand Ihres Unternehmens
Ein Unternehmertestament sorgt dafür, dass Sie den Fortbestand Ihres Unternehmens sichern, indem sie im Rahmen des Unternehmertestamentes einen oder mehrere geeignete Nachfolger einsetzen und flankierende Maßnahmen, wie beispielsweise die Anordnung der Testamentsvollstreckung bestimmen, sodass Ihre Familie finanziell abgesichert ist und das Unternehmen ohne Unterbrechungen weitergeführt werden kann.
Absicherung der Familie
Eine Absicherung des Unternehmens bedeutet regelmäßig auch die Absicherung Ihrer Familie.
Steuerliche Vorteile
Durch eine geschickte testamentarische Gestaltung können erhebliche steuerliche Vorteile genutzt werden. Dies reduziert die Erbschaftsteuerlast und stellt sicher, dass mehr Vermögen im Unternehmen und damit bei dem/den Erbe(n)/Vermächtnisnehmer(n) bleibt.
Flankierende Maßnahme
Es kann auch vorkommen, dass Sie beispielsweise aufgrund eines Unfalls nicht versterben, aber geschäftsunfähig sind. Für diesen Fall sollte es einen Notfallplan geben sowie Vollmachten für einen Bevollmächtigten, um den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern. Wenn Sie beispielsweise Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH sind und versterben plötzlich oder sind geschäftsunfähig, wäre es nur über den Umweg einer Notgeschäftsführung, die beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen ist und die einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nimmt, möglich eine neue Gesellschafterliste einzureichen und einen neuen Geschäftsführer zu bestellen. Bis dies erfolgt ist, kann es für Ihr Unternehmen längst zu spät sein.
Unsere Dienstleistungen im Bereich Unternehmertestament
Individuelle Beratung und Analyse
Wir analysieren Ihre persönliche und unternehmerische Situation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung. Dabei berücksichtigen wir Ihre familiären Verhältnisse, Unternehmensstruktur und Ihre langfristigen Ziele.
Rechtssichere Erstellung des Testaments
Unsere erfahrenen Anwälte sorgen dafür, dass Ihr Unternehmertestament rechtlich einwandfrei und wirksam ist. Wir achten darauf, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind und keine Unklarheiten bestehen.
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung
Lebensumstände und rechtliche Rahmenbedingungen können sich ändern. Wir bieten Ihnen regelmäßige Überprüfungen Ihres Testaments an und passen es bei Bedarf an neue Gegebenheiten an.
Notfallplan und Vollmachten
Neben dem Testament erstellen wir Notfallpläne und Vollmachten, die sicherstellen, dass im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit oder Ihres Todes schnell und effektiv gehandelt werden kann.
Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft Ihres Unternehmens sichern. Ihr Erfolg und die Fortführung Ihres Lebenswerks sind unser Anliegen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung im Erbrecht und Unternehmensrecht.