Behinderten- oder Bedürftigentestament
Hier versteht man eine Nachfolgegestaltung, die darauf abzielt, dass
- behinderte Nachkommen, die staatliche Hilfen benötigen, oder
- sozial bedürftige Nachkommen, die staatliche Transferleistungen beziehen,
in den Genuss von Erbschaft und Nachlassgegenständen kommen können, ohne dass der Staat die verauslagten Pflegeleistungen oder Sozialleistungen aus dem Erbe zurückfordern kann.
Hintergrund ist das Ansinnen des Erblassers, dass das von ihm oder ihr erarbeitete Lebenswerk nicht an das Sozialamt fließt. Das ist rechtlich möglich, aber im Detail sehr kompliziert. Es gibt hier zwei Varianten, einmal die Lösung über Vermächtnisse, und einmal die Lösung über die Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung mit Verwaltungsanordnung für den Testamentsvollstrecker und gleichzeitige Anordnung von Vor- und Nacherbschaft.
Weil diese Gestaltungen alle darauf abzielen, den Zugriff des Staates auf das Nachlassvermögen zu unterbinden oder zu minimieren auf Vermögen, das der behinderte oder sozial bedürftige Erbe erlangt, bedarf es hier eines vorsichtigen und wohl abgestimmten Vorgehens.
Behinderten- oder Bedürftigentestamente müssen also sehr individuell gestaltet sein und hängen von den Bedürfnissen und Wünschen des Erblassers sowie den rechtlichen Vorgaben ab. Wählt man eine Konstellation mit Testamentsvollstreckung, sollte man sicher sein, dass der Testamentsvollstrecker moralisch integer ist und auch weiß, wie er die Vorgaben im Testament so umzusetzen hat, dass möglichst wenig Geld aus der Nachlassmasse an den Staat abfließt.
Behinderten- oder Bedürftigentestamente
Rechtliche Sicherheit und finanzielle Absicherung durch fachkundige Unterstützung
Die Erstellung eines Behinderten- oder Bedürftigentestaments erfordert immer rechtliche Unterstützung, um sicherzustellen, dass die testamentarischen Verfügungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die finanzielle Absicherung der betroffenen Person gewährleisten. Es ist wichtig, solche Testamente regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren, insbesondere wenn sich die finanzielle Situation oder die Bedürfnisse der begünstigten Person ändert.