Deutsch-Polnisches Erbrecht
Hier sind Fälle betroffen, in denen Deutsche und Polen miteinander verheiratet sind, in Deutschland lebende Polen versterben – oder andersherum – und/oder in beiden Staaten Vermögen vorhanden ist.
Dann stellt sich zunächst die Frage nach dem anwendbaren Recht- deutsches Recht oder polnisches Recht? Diese beiden Rechtsordnungen unterscheiden sich im Detail erheblich im Hinblick auf Pflichtteilsberechtigungen etc..
Hier hilft die EU-Erbrechtsverordnung: Es ist das Erbrecht des Staates anwendbar, in dem sich der oder die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes gewöhnlich aufhielt.
Es entstehen dann immer folgende Aspekte, um die sich die Erben kümmern müssen
- Es fällt in der Regel in beiden Staaten Erbschaftsteuer an. Diese ist anzuzeigen, zu erklären und zu bezahlen. Dabei ist die in Polen zu zahlende Erbschaftsteuer aber oft deutlich geringer als die in Deutschland. Nach § 21 ErbStG kann man die in Polen auf ein Grundstück gezahlte Erbschaftsteuer in Deutschland anrechnen.
- Wenn beispielsweise polnisches Grundvermögen verkauft werden soll aus einem Erbfall heraus, ist das vor Ort in Polen über einen polnischen Notar, nach polnischem Grundbuchrecht zu machen – siehe unten zur Genehmigungsbedürftigkeit.
Maßgebliche Unterschiede zwischen dem deutschen und dem polnischen Erbrecht sind folgende:
- Hat ein Ehegatte sich gegen die eheliche Lebensgemeinschaft vergangen, kann er sein Erbrecht verlieren.
- Erbt eine Person mit nicht-polnischer Staatsangehörigkeit eine Immobilie, muss dieser Erwerb grundsätzlich genehmigt werden, allerdings gibt es hier wieder viele Ausnahmen.
- Ein gemeinschaftliches Ehegattentestament oder Erbverträge sind nicht möglich. Eine einzelne Person darf nur Testamente über ihren oder seinen Nachlass verfassen.
Auch in Polen fällt Erbschaftsteuer an. Gleichwohl sind die Steuersätze im Vergleich zu deutschen Kategorien recht human, sie bewegen sich zwischen 3 – 20 %. Nicht in Polen befindliches ausländisches Vermögen verursacht Erbschaftsteuer nur, wenn der Erwerber polnische Staatsangehörigkeit oder seinen ständigen Wohnsitz auf dem Territorium der Republik Polen hat.
Häufig gibt es auch die Sprachbarrieren – die wenigsten Personen sind in der Lage, über polnisches oder deutsches Erbrecht mit einem polnischen Notar oder Rechtsanwalt zu kommunizieren.
Wir verfügen über ein jahrelang gewachsenes Netzwerk mit polnischen Anwälten, Steuerberatern und Notaren und können Ihnen helfen, wenn hier für Sie Beratungsbedarf besteht.