Testament und Erbvertrag
Ein Testament und ein Erbvertrag sind beide juristische Instrumente, die dazu dienen, den Nachlass und die Verteilung von Vermögenswerten nach dem Tod einer Person zu regeln. Sie unterscheiden sich jedoch in ihren rechtlichen Voraussetzungen und in der Art und Weise, wie sie erstellt und geändert werden. Der Hauptunterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag liegt in der Bindungswirkung und den Formalitäten. Ein Testament bietet mehr Flexibilität, kann aber leichter geändert werden. Ein Erbvertrag ist bindend und erfordert die Zustimmung aller Vertragsparteien für Änderungen. Es ist ratsam, unseren rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
Das Testament
Formalitäten
Ein Testament kann in der Regel von einer Person allein verfasst werden, ohne dass Zeugen oder Notare erforderlich sind. Dies ist in vielen Ländern bekannt als „eigenhändiges Testament“. In Deutschland ist es erforderlich, dass man das Testament eigenhändig, also persönlich, und vollständig, mit der eigenen Hand verfasst, bestenfalls datiert, und zwingend unterzeichnet – und zwar am Ende des Dokuments.
Von einem „Einzeltestament“, spricht man, wenn es nur von einer Person erstellt wurde. Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner können auch ein sogenanntes „gemeinschaftliches Testament“ erstellen, sehr häufig ist ein Berliner Testament dann das Instrument der Wahl. Hier schreiben beide Ehegatten auf einer Urkunde ihren Willen nieder. Häufig hat dieses Testament Bindungswirkung wie ein Erbvertrag, dazu unten.
Es gibt jedoch auch „öffentliche Testamente“, die in Anwesenheit eines Notars oder Zeugen erstellt werden und bestimmten Formvorschriften unterliegen. Diese sind entweder einzelne Testamente oder gemeinschaftliche Testamente, nur dass sie nicht handschriftlich, sondern notariell verfasst werden.
Widerruf und Änderung
Ein Testament kann vom Testierenden jederzeit ohne Zustimmung Dritter geändert oder widerrufen werden. Dies ermöglicht Flexibilität bei der Nachlassplanung, da der Testierende seine Verfügungen an geänderte Umstände anpassen kann. Ausnahme können Testamente unter Ehegatten sein – dann ist in der Regel die Mitwirkung des Ehegatten erforderlich, um das Testament gemeinsam zu ändern.
Inhalte
Ein Testament ermöglicht dem Testierenden die Festlegung seiner Wünsche für die Verteilung seines Vermögens, die Ernennung eines Testamentsvollstreckers und die Benennung von Erben oder Begünstigten. In Deutschland ist man sehr frei, über sein Vermögen zu verfügen. Man darf lediglich keine Tiere als Erben einsetzen und keine sittenwidrigen Testamente verfassen, wie beispielsweise zu Straftaten aufrufen.
Der Erbvertrag
Formalitäten
Ein Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Parteien, in dem sie bestimmte Regelungen für die Verteilung von Vermögenswerten nach dem Tod vereinbaren. Er unterliegt strengeren Formvorschriften als ein Testament und muss zwingend notariell beurkundet werden. Alle Vertragsparteien müssen ihre Zustimmung geben. Er kann ohne Zustimmung aller Beteiligten grundsätzlich nicht mehr geändert werden.
Widerruf und Änderung
Ein Erbvertrag kann nicht ohne die Zustimmung aller Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden. Dies bedeutet, dass die im Erbvertrag festgelegten Regelungen schwerer zu ändern sind als die in einem Testament.
Inhalte
Ein Erbvertrag kann komplexere und bindende Regelungen enthalten, die weit über die einfache Verteilung des Vermögens hinausgehen. Dies kann beispielsweise die Festlegung von Unternehmensnachfolgen, Versorgungsklauseln oder spezifische Verpflichtungen für die Vertragsparteien selbst umfassen. Erbverträge sind nicht nur möglich zwischen Verwandten, sondern auch zwischen fremden Personen und sogar zwischen einer Person und einem Unternehmen, einer Kirchengemeinde oder einem Verein.