Vorweggenommene Erbfolge

Juni 13, 2026

Vorweggenommene Erbfolge: Vermögen rechtzeitig übertragen

Viele Menschen entscheiden sich dafür, ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation zu übertragen. Dieses Vorgehen wird im Erbrecht als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet.

Typische Gründe dafür sind:

  • steuerliche Vorteile
  • klare Vermögensverhältnisse innerhalb der Familie
  • Vermeidung späterer Erbstreitigkeiten

Besonders häufig betrifft die vorweggenommene Erbfolge:

  • Immobilien
  • Unternehmensanteile
  • größere Geldvermögen

Die Übertragung erfolgt meist durch Schenkungen oder Übertragungsverträge. Dabei müssen jedoch wichtige rechtliche Aspekte beachtet werden, etwa Pflichtteilsrechte oder Rückforderungsrechte.

Ein erfahrener Fachanwalt für Erbrecht kann helfen, eine rechtssichere Gestaltung zu entwickeln, die sowohl steuerliche als auch familiäre Interessen berücksichtigt.

Unsere Anwälte für Erbrecht beraten Mandanten bei der Planung und Umsetzung einer vorweggenommenen Erbfolge und unterstützen bei der Erstellung entsprechender Verträge.

Mehr Informationen finden Sie hier:
https://erbrechtler.com/kompetenzen/vermoegensnachfolge/vorweggenommene-erbfolge/

Wenn Sie Fragen zur Vermögensübertragung haben, kann ein Anwalt für Erbrecht in Krefeld Sie individuell beraten.

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Sven Kaiser

Sven Kaiser ist Rechtsanwalt, Partner sowie Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Seit seiner Zulassung 2006 berät und begleitet er Mandanten in erbrechtlichen Fragestellungen, insbesondere an der Schnittstelle zum Gesellschafts- und Steuerrecht. Dabei verfügt er über langjährige Erfahrung in mittelständischen Kanzleien und trägt zusätzlich den Titel Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Seit 2023 ist er Mitgründer und Partner der Fachkanzlei Die Erbrechtler PartG mbB Bäßler, Kaiser und Spitz.

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