Was bedeutet Erbrecht? – Verständliche Erklärung & Hilfe im Erbfall

Nov. 11, 2025

Wenn ein Angehöriger verstirbt, stehen viele Menschen plötzlich vor Fragen, mit denen sie sich nie beschäftigt haben. Wer erbt jetzt was? Was bedeutet das für die Familie? Und wie geht man am besten vor, damit es fair und friedlich bleibt?

Wir als Fachkanzlei für Erbrecht begleiten Menschen genau in dieser Situation. Unser Ziel ist es, Sicherheit zu geben, Klarheit zu schaffen und Konflikte zu vermeiden – oder zu lösen. Schritt für Schritt, verständlich und ohne juristische Hürden.

Was regelt das Erbrecht?

Das Erbrecht bestimmt, wer das Vermögen einer verstorbenen Person erhält. Dazu gehören:

  • Geld und Sparkonten
  • Immobilien
  • Wertgegenstände
  • Anteile an Unternehmen
  • persönliche Gegenstände

Eine zentrale Rolle spielt dabei die Frage:

Gibt es ein Testament oder nicht?

Die gesetzliche Erbfolge – wenn kein Testament vorhanden ist

Wenn keine letztwillige Verfügung existiert, bestimmt das Gesetz, wer erbt.

Die gesetzlichen Erben werden nach sogenannten Ordnungen eingeteilt:

  1. Ordnung – Kinder & Enkel
    Sie erben zuerst
  2. Ordnung – Eltern & Geschwister
    Nur wenn keine Erben der 1. Ordnung vorhanden sind.
  3. Ordnung – Großeltern, Tanten, Onkel, Cousins
    Erst wenn 1. und 2. Ordnung entfallen.

Der Ehepartner erbt zusätzlich – wie viel genau, hängt vom Güterstand ab.

Testament – wenn der letzte Wille selbst bestimmt werden soll

Mit einem Testament kann jeder festlegen, wer was erhält.
Das verhindert Streit – aber nur, wenn das Testament klar formuliert ist.

Häufige Probleme in der Praxis:

  • unklare Formulierungen („meine Liebsten“)
  • begünstigte Personen fühlen sich übergangen
  • widersprüchliche frühe und späte Testamente
  • fehlende Unterschrift oder Formfehler

Wir prüfen und gestalten Testamente so, dass Wille, Fairness und Rechtssicherheit zusammenpassen.

Typische Konflikte im Erbfall

Viele Familien erleben im Erbfall Spannungen. Das ist normal.

Häufige Situationen:

  • Erben haben unterschiedliche Vorstellungen von „Gerechtigkeit“
  • Immobilien können nicht einfach geteilt werden
  • Manche fühlen sich übergangen oder benachteiligt
  • Persönliche Konflikte mischen sich mit rechtlichen Fragen

Wir schaffen Transparenz, klären Rechte und Pflichten und sorgen dafür, dass Lösungen gefunden werden – auch dann, wenn das Verhältnis belastet ist.

Wann ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll?

Eine anwaltliche Begleitung ist besonders hilfreich bei:

  • Erbengemeinschaften
  • Pflichtteilsansprüchen
  • unklaren oder strittigen Testamenten
  • vermögenden oder komplexen Nachlässen
  • Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien

Wir nehmen Druck aus der Situation, strukturieren den Erbfall und vertreten Ihre Interessen – ruhig, klar und konsequent.

So unterstützen wir Sie als Fachkanzlei für Erbrecht

Häufige Fragen (FAQ)

Frage: Was soll ich als Erstes tun, wenn ein Angehöriger verstorben ist?
Antwort: Ruhe bewahren. Wichtige Dokumente sichern. Erst dann Entscheidungen treffen. Wir helfen Ihnen dabei Schritt für Schritt.

Frage: Muss ich ein Erbe annehmen?
Antwort: Nein. Wer Schulden übernimmt, kann das Erbe ausschlagen. Wir prüfen die Situation mit Ihnen.

Frage: Was ist der Pflichtteil?
Antwort: Wer enterbt wird, hat oft trotzdem Anspruch auf einen Anteil → den Pflichtteil. Wir berechnen und setzen ihn durch.

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Sven Kaiser

Sven Kaiser ist Rechtsanwalt, Partner sowie Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Seit seiner Zulassung 2006 berät und begleitet er Mandanten in erbrechtlichen Fragestellungen, insbesondere an der Schnittstelle zum Gesellschafts- und Steuerrecht. Dabei verfügt er über langjährige Erfahrung in mittelständischen Kanzleien und trägt zusätzlich den Titel Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Seit 2023 ist er Mitgründer und Partner der Fachkanzlei Die Erbrechtler PartG mbB Bäßler, Kaiser und Spitz.

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