Erbengemeinschaft – Rechte, Pflichten und Lösungen bei Konflikten

Jan. 21, 2026

Erbengemeinschaft: Was bedeutet das – und was tun, wenn es Streit gibt?

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Das klingt zunächst fair – sorgt in der Praxis aber häufig für Konflikte. Denn: Niemand kann allein entscheiden, was mit dem Nachlass passiert. Ob Immobilienverkauf, Kontenauflösung oder die Verteilung von Wertgegenständen – vieles geht nur gemeinsam.

Ein Anwalt für Erbrecht kann helfen, die rechtliche Lage zu klären, Blockaden zu lösen und eine faire Lösung zu erreichen – außergerichtlich oder notfalls vor Gericht.

Gerade bei komplexeren Fällen lohnt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht, um teure Fehler zu vermeiden.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann, wenn mehrere Erben gemeinsam in die Rechtsposition des Verstorbenen eintreten – also gemeinsam Eigentümer des Nachlasses werden. Der Nachlass ist dann sogenanntes „Gesamthandseigentum“. Das bedeutet:

Jeder gehört alles – aber niemandem gehört ein konkreter Teil allein.
Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden.

Typische Konstellationen:

  • Kinder erben gemeinsam nach dem Tod eines Elternteils
  • Ehepartner und Kinder erben gleichzeitig
  • mehrere Begünstigte aus einem Testament

Welche Probleme treten häufig auf?

In der Praxis eskalieren Erbengemeinschaften oft wegen:

  • Immobilien im Nachlass (verkaufen oder behalten?)
  • fehlender Liquidität (wer zahlt laufende Kosten?)
  • unterschiedlicher Interessen (Eigennutzung vs. Auszahlung)
  • Misstrauen / fehlende Transparenz
  • Blockade einzelner Erben

Spätestens wenn einer nicht mitzieht, kann die Erbengemeinschaft handlungsunfähig werden. Dann braucht es häufig einen Erbrecht Anwalt, um rechtssicher Druck aufzubauen oder Lösungen durchzusetzen.


Was darf ein einzelner Miterbe tun?

Ein Miterbe darf nicht allein:

Immobilien verkaufen
Konten leerräumen
Wertgegenstände verteilen
Nachlassgegenstände „einfach behalten“

Er darf aber:

Sicherungsmaßnahmen treffen (z. B. Schloss wechseln, wenn Gefahr besteht)
Auskunft verlangen und Einsicht in Nachlassunterlagen fordern
seinen Erbteil verkaufen (Achtung: komplex!)


Erbauseinandersetzung: Wie wird der Nachlass aufgeteilt?

Die Aufteilung nennt man Erbauseinandersetzung. Ziel ist, dass jeder Erbe „seinen Anteil“ erhält und die Erbengemeinschaft beendet wird.

Typische Varianten:

1) Einvernehmliche Einigung (ideal)

Die Erben schließen einen Auseinandersetzungsvertrag und regeln klar:

  • wer was bekommt
  • wie Ausgleichszahlungen erfolgen
  • wie eine Immobilie behandelt wird

2) Verkauf & Auszahlung

Oft wird die Immobilie verkauft und der Erlös verteilt.

3) Teilungsversteigerung (Notlösung)

Wenn gar nichts mehr geht, kann ein Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen. Das ist meist die schlechteste Option:

  • Erlös oft unter Marktwert
  • hohe emotionale Eskalation
  • Kosten und Zeitaufwand

Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht versucht meist zuerst, diese Eskalation zu vermeiden.


Erbscheinsverfahren – wann braucht man einen Erbschein?

Viele Banken, Versicherungen oder Grundbuchämter verlangen einen Erbschein, wenn:

  • kein notarielles Testament vorliegt
  • Erbenstellung unklar ist
  • mehrere Erben beteiligt sind

Das Erbscheinsverfahren kann schnell kompliziert werden – etwa bei:

  • unklaren Testamenten
  • Patchwork-Familien
  • Enterbungen / Pflichtteil
  • Streit innerhalb der Erbengemeinschaft

Hier lohnt die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt Erbrecht, damit Anträge korrekt und vollständig gestellt werden.


Pflichtteilsrecht in der Erbengemeinschaft

Wenn nahe Angehörige enterbt wurden, können Pflichtteilsansprüche entstehen (z. B. Kinder, Ehepartner). Diese Ansprüche richten sich gegen die Erben – und können die Erbengemeinschaft massiv belasten.

Typisch sind Fragen wie:

  • Wer muss zahlen?
  • Aus welchem Vermögen?
  • Was ist der Nachlass wirklich wert?
  • Welche Auskunftspflichten bestehen?

Ein Fachanwalt für Erbrecht kann hier nicht nur beraten, sondern auch Pflichtteilsansprüche prüfen und abwehren, wenn sie unberechtigt sind.

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Alexander Spitz

Alexander Spitz ist Rechtsanwalt und geprüfter Testamentsvollstrecker (DVEV) mit Schwerpunkt im Erbrecht. Seit seiner Zulassung 2009 sammelte er umfassende Erfahrung in mittelständischen Kanzleien, unter anderem mit internationalem zivilrechtlichem Bezug. Sein Fokus liegt auf der Nachlassgestaltung und Nachlassabwicklung, ebenso wie auf erbrechtlichen Fragestellungen mit steuerlichen Schnittstellen. Seit 2023 ist er Mitgründer und Partner der Fachkanzlei Die Erbrechtler PartG mbB Bäßler, Kaiser und Spitz.

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